Links zu Existensgründung, Außergerichtlicher Ausgleich, Konkurseröffnung, Konkursverfahren, Haftung für fremde Schulden, Schuldenberatungsstellen...

  • Existensgründung

    Limited Gründung Österreich, Deutschland und der Schweiz -> Ltd Firmengründen mit Insolution.
  • Die Insolvenz Berater

    Die Insolvenz Berater mit Standorten in Liechtenstein, Österreich, Lettland (Riga) und England (London) beraten und begleiten schwerpunktmäßig Privatpersonen, selbstständige Unternehmer sowie Freiberufler in Fragen der Insolvenz nach EU-Recht in ganz Europa. -> Die Insolvenz Berater
  • Außergerichtlicher Ausgleich

    Der außergerichtliche Ausgleich ist eine Schuldenregulierung unter Einbeziehung aller Gläubigerinnen/Gläubiger ohne Einschaltung der Gerichte. Für die Gläubigerinnen/Gläubiger ist dieser außergerichtliche Ausgleich interessant, weil keine Verfahrenskosten anfallen und die Zahlungen der Schuldnerin/des Schuldners daher zur Gänze den Gläubigerinnen/Gläubigern zukommen.

    Weitere Informationen zum Außergerichtlichen Ausgleich finden sich auf HELP.gv.at.

  • Insolvenzeröffnung

    Der Antrag auf Insolvenzeröffnung und des Insolvenzverfahrens für Privatpersonen ist von der Schuldnerin/dem Schuldner, die/der kein Unternehmen betreibt oder von deren/dessen Gläubigerinnen/Gläubigern beim Bezirksgericht einzubringen.

    Weitere Informationen zur Insolvenzeröffnung finden sich auf HELP.gv.at.

  • Insolvenzverfahren

    Bei Erfüllung aller formellen Voraussetzungen wird das Insolvenzverfahren mit Beschluss des Bezirksgerichts eröffnet.

    Die erste Verhandlung findet etwa zwei Monate nach der Insolvenzeröffnung statt. Hier wird überprüft, ob die Gläubigerinnen/Gläubiger ihre Forderungen in der jeweiligen Höhe zu Recht angemeldet haben. Zu der ersten Verhandlung muss die Schuldnerin/der Schuldner unbedingt persönlich erscheinen, weil ihr/sein Antrag ansonsten als zurückgezogen gilt.

    Weitere Informationen zum Insolvenzverfahren finden sich auf HELP.gv.at.

  • Haftung für fremde Schulden

    Grundsätzlich haftet jeder Mensch nur für die Schulden, die sie/er selbst begründet hat, nicht aber für die Schulden der Ehepartnerin/des Ehepartners, der Kinder oder sonstiger Personen. Es steht jedoch jedem frei, vertraglich die Haftung für fremde Schulden zu übernehmen (z.B. durch die Unterschrift auf einem fremden Kreditvertrag)! Besondere Regelungen bestehen für Schulden von haushaltsführenden Ehepartnerinnen/Ehepartnern, für Schulden nach einer Scheidung und für Schulden von Kindern.

    Weitere Informationen zur Haftung für fremde Schulden finden sich auf HELP.gv.at.

  • Schuldenberatungsstellen

    Schuldenberatung wird von gemeinnützigen Institutionen kostenlos angeboten. Beratungsstellen, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, werden vom Bundesministerium für Justiz zu bevorrechteten Beratungsstellen erklärt, die die Schuldnerin/den Schuldner auch vor Gericht vertreten können. Diese Schuldenberatungsstellen sind seit 1. Jänner 2008 mit dem Schuldenberatungszeichen (Bundeswappen mit dem Wortlaut "Staatlich anerkannte Schuldenberatung") gekennzeichnet.

    Weitere Informationen zu Schuldenberatungsstellen finden sich auf HELP.gv.at.