Wo und wie ist der Insolvenz anzumelden?

Schuldner, die kein Unternehmen betreiben, müssen den Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens mündlich oder besser schriftlich beim zum Zeitpunkt der Antragstellung örtlich zuständigen Bezirksgericht einbringen (in Wien beim für Exekutionssachen zuständigen Bezirksgericht). Ein Schuldner, der den Kostenvorschuss nicht erlegen kann, muss gleichzeitig ein genaues Vermögensverzeichnis und einen Zahlungsplan vorlegen und die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens beantragen. Für sämtliche Anträge und Verzeichnisse liegen bei Beratungsstellen, bei Gerichten und im Internet Formularvordrucke bereit.

Zuletzt aktualisiert am 14.10.2016 von Redakteur.

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