Wird mir die Wohnung ausgeräumt?

Nein. Es ist zwar im Privatinsolvenz eine Vermögensverwertung vorgesehen, aber es darf dem Schuldner nicht jede Lebensgrundlage entzogen werden. Daher hat der Gesetzgeber bestimmte Gegenstände für unpfändbar erklärt. Im Wesentlichen handelt es dabei um die für eine einfache und menschenwürdige Lebensführung der gesamten Familie des Schuldners notwendigen Dinge. Zu den unpfändbaren Gegenständen gehören unverzichtbare Gebrauchsgegenstände und Möbel wie etwa Bett, Kleiderkasten, Kücheneinrichtung, Esstisch, Stühle, Waschmaschine, einfache Kleidung, Nahrungs- und Heizmittel; die für die Berufsausübung notwendigen Gegenstände; höchstpersönliche Gegenstände wie Ehering, Bilder und Orden; nicht zur Veräußerung bestimmte Haustiere, zu denen eine gefühlsmäßige Bindung besteht; Sachen, die nachweislich nicht dem Schuldner gehören. Alle übrigen Sachen in der Wohnung können grundsätzlich verwertet werden.

Zuletzt aktualisiert am 14.10.2016 von Redakteur.

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