Wie viel kostet das Konkursverfahren, gibt es Verfahrenshilfe?

Im Konkursverfahren fallen Gerichtskosten, Kosten für den nur in Ausnahmefällen bestellten Masseverwalter, den Treuhänder im Abschöpfungsverfahren sowie gegebenenfalls für die eigene Vertretung des Schuldners an.
Im Privatkonkurs wird in der Regel kein Insolvenzverwalter bestellt. Außerdem ist bei Eigenverwaltung (also wenn kein Masseverwalter bestellt ist) keine Pauschalgebühr für die Gerichtskosten zu bezahlen. Die Kosten des Masseverwalters betragen ca. € 1.000,- bis € 2.500,-, die der Schuldner zwecks Restschuldbefreiung aufbringen muss.

Weiters können Kosten von Gläubigerschutzverbänden für ihre Tätigkeiten während des Verfahrens verrechnet werden. Im Abschöpfungsverfahren wird ein Treuhänder bestellt, die Kosten dafür hängen gleich wie beim Masseverwalter vom Umfang seiner Tätigkeiten . Je nach Verfahren und Komplexität können die gesamten Verfahrenskosten zwischen € 30,- und mehr als € 3.000,- betragen. Diese Kosten werden nötigenfalls vom Staat vorgeschossen, sie müssen allerdings im Laufe des Verfahrens (bzw. binnen einer gerichtlich bestimmten Frist von max. 3 Jahren) vom Schuldner bezahlt werden.

Zuletzt aktualisiert am 26.12.2012 von Redakteur.

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