Wer muss wann Konkurs anmelden?

Grundsätzlich muss jeder zahlungsunfähige Schuldner die Eröffnung des Konkurs- und Schuldenregulierungsverfahrens beantragen, und zwar ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Der Antrag ist nicht schuldhaft verzögert, wenn die Eröffnung sorgfältig betrieben wird, darunter wird auch ein aussichtsreicher außergerichtlicher Ausgleichsversuch verstanden. Wenn durch die verzögerte Konkursanmeldung die Befriedigung eines Gläubigers nachweislich gefährdet oder geschmälert wird, muss der Schuldner mit einem Strafverfahren rechnen. Auch Gläubiger können den Konkurs des zahlungsunfähigen Schuldners beantragen.

Zuletzt aktualisiert am 26.12.2012 von Redakteur.

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