Wer erfährt von der Konkurseröffnung?

Die Eröffnung eines Konkursverfahrens wird in der Ediktdatei (www.edikte.justiz.gv.at) bekannt gegeben. Direkt vom Gericht verständigt werden Arbeitgeber, Gläubiger und kontoführende Bank. Gelegentlich werden Konkurseröffnungen auch in Tageszeitungen und anderen Veröffentlichungen abgedruckt.

Zuletzt aktualisiert am 26.12.2012 von Redakteur.

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