Warum muss ich mehr als 10% zahlen?

Der Schuldner muss den Gläubigern mindestens eine Quote anbieten, die seiner Einkommenslage in den nächsten 5 Jahren entspricht. Die 10% stellen eine reine Mindesquote dar, womit es jedem Schuldner auch gegen den Willen aller Gläubiger möglich sein soll, sich von den restlichen Schulden zu befreien. Ziel des Privatkonkurses ist es, dass einerseits den Schuldnern die Möglichkeit eingeräumt werden soll nach Bezahlung einer Quote einen Neustart zu beginnen, andererseits sollen die Gläubiger möglichst viel von ihren Forderung zurückbezahlt bekommen. Beim Zwangsausgleich ist die Quote gesetzlich vorgeschrieben und beträgt mindestens 20% in maximal 2 Jahren oder mindestens 30% in maximal 5 Jahren. Beim Zahlungsplan richtet sich die Quote nach dem Einkommen, jedoch wird in der Regel zumindest der Pfändungsbetrag herangezogen. Es ist selten, dass ein Zahlungsplan unter 10 % liegt, vereinzelt kann die Quote 100% betragen. Beim Abschöpfungsverfahren mit Restshuldbefreiung soll in 7 Jahren eine Quote von mindestens 10% erreicht werden; wird dieses Ziel nicht erreicht, kann das Verfahren um Maximum 3 Jahre verlängert werden.

Zuletzt aktualisiert am 26.12.2012 von Redakteur.

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