Muss ich mit dem Existenzminimum leben?

Für die Zeit in der Zahlungen an die Gläubiger zu tätigen sind, also bis die Quote erfüllt ist bzw. im Abschöpfungsverfahren die Restschuldbefreiung erteilt wurde, muss man im Prinzip vom Existenzminimum leben. Im Zahlungsplan, wo eine fixe Quote vereinbart wurde, bleibt einem der Mehrverdienst. Man muss jedoch in Zahlungsplan das anbieten was voraussichtlich die nächsten 5 Jahre pfändbar ist.

Zuletzt aktualisiert am 26.12.2012 von Redakteur.

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