Konto oder Kredit während oder nach dem Privatinsolvenz?

Kreditvergabe ist und bleibt ein Risikogeschäft. Die Kreditgeber wollen das Ausfallsrisiko gering halten und prüfen daher die Kreditwürdigkeit des Schuldners mehr oder weniger streng. Natürlich sind ein abgeschlossener und erst recht ein anhängiger Privatkonkurs ein Alarmsignal. Grundsätzlich ist jedoch die Kreditvergabe an private Pleitegeher nicht "verboten". Neue Kreditaufnahmen während eines anhängigen Schuldenregulierungsverfahrens stellen einen Unwürdigkeitsgrund dar, und der Schuldner wird aus dem Verfahren geworfen (Ausnahme: Kreditfinanzierung der Quote und Verfahrenskosten - wenn sich ein Kreditgeber dazu erweichen lässt). Während eines Abschöpfungsverfahrens darf der Schuldner nur solche Schulden machen, die er aus dem unpfändbaren Einkommen bezahlen kann. Wer aus Angst vor dem Verlust der Kreditwürdigkeit eine notwendige Schuldenregulierung vermeidet, der dürfte allerdings noch nicht "reif" für den Privatinsolvenz sein!

Zuletzt aktualisiert am 14.10.2016 von Redakteur.

Zurück