Können Arbeits- und Mietverträge wegen Insolvenzeröffnung gekündigt werden?

Nein, es gelten weiterhin die auch sonst gültigen Bestimmungen des Arbeits- und Mietrechtes. Auch im Insolvenzverfahren muss das Gericht dem Schuldner und dessen im gleichen Haushalt lebender Familie die notwendigen, gemieteten Räumlichkeiten überlassen. Die dafür anfallenden Kosten müssen allerdings weiterhin voll bezahlt werden, wenn der Mietvertrag nicht gekündigt werden will!

Zuletzt aktualisiert am 14.10.2016 von Redakteur.

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