Kann ich nach dem Privatinsolvenz wieder Eigentum anschaffen?

Ja, wenn ein Zwangsausgleich bzw. Zahlungsplan zu Stande gekommen ist und der Schuldner diesen ordnungsgemäß erfüllt bzw. erfüllt hat. Im Abschöpfungsverfahren verpflichtet sich der Schuldner, für die Dauer von 7 Jahren einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen und die pfändbaren Teile seines Einkommens an einen Treuhänder abzutreten. Erbschaften und Schenkungen etc. werden ebenfalls zu Gunsten der Gläubiger verwertet. Neue Anschaffungen müssen aus dem unpfändbaren Einkommen finanziert werden.

Zuletzt aktualisiert am 14.10.2016 von Redakteur.

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