Kann ich mich später wieder selbstständig machen?

Ein Privatinsolvenz hindert prinzipell nicht an der Ausübung eines Gewerbes. Wurde jedoch beim Schuldner der Insolvenz mangels hinreichenden Vermögens nicht eröffnet und hat der Schuldner maßgebenden Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte, ist die Firma von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossen.

Zuletzt aktualisiert am 14.10.2016 von Redakteur.

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