Kann ich als arbeitslose Person oder Person ohne Erwerbseinkommen(z.B. Hausfrau) in Privatinsolvenz gehen?

Prinizpiell ja. Für die Insolvenzeröffnung muss der Schuldner jedoch entweder die Insolvenzkosten (bei Masseverwalterbestellung ca. € 1.100,- bis € 2.200,- sofort bezahlen können, oder nachweisen, dass er die Kosten des Verfahrens bezahlen kann. Dazu muss die genaue finanzielle Situation vorher überprüft werden; am besten durch eine Schuldnerberatung.

Zuletzt aktualisiert am 14.10.2016 von Redakteur.

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