Gilt die Restschuldbefreiung auch für Ehegatten und Bürgen bzw. Mitschuldner?

Nein!
Ein erfolgreicher Privatinsolvenz befreit immer nur den jeweiligen Antragsteller. Die Rechte der Gläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen werden durch das Insolvenzverfahren des Antragstellers nicht beschränkt. Der Antragsteller selbst wird allerdings auch gegenüber den Mitschuldnern und Bürgen schuldenfrei. Jeder der zahlungsunfähigen Schuldner muss ein eigenes Privatinsolvenzverfahren durchführen.

Zuletzt aktualisiert am 14.10.2016 von Elrico Tschann.

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