Der Privatinsolvenz als Einladung, leichtfertig Schulden zu machen?

Ein erfolgreicher Privatinsolvenz stellt sehr harte Ansprüche an den Schuldner und wird vom Gericht wie den Gläubigern sehr streng überwacht. Leichtfertiger Vermögensverfall oder die Aufnahme unverhältnismäßig hoher Schulden vor dem Insolvenzantrag versperren den Weg zur Entschuldung im Privatinsolvenz. Wer auf Grund von Obliegenheitsverletzungen aus einem laufenden Abschöpfungsverfahren herausfällt, ist 10 Jahre für ein neues Sanierungsplan- oder Zahlungsplanverfahren und sogar 20 Jahre für ein neuerliches Abschöpfungsverfahren gesperrt.

Zuletzt aktualisiert am 14.10.2016 von Redakteur.

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