Allgemeine Wirkungen der Insolvenzöffnung

Veröffentlichung der Insolvenzröffnung; sämtliches pfändbare Vermögen fällt in die Insolvenzmasse; Verbot an den Schuldner, über die Insolvenzmasse zu verfügen und gewisse Verträge ohne gerichtliche Zustimmung abzuschließen; Prozesssperre; Exekutionsstopp; Zinsenstopp; Auflösbarkeit 2-seitiger Verträge durch den Schuldner; Anfechtbarkeit bestimmter Rechtsgeschäfte durch die Gläubiger; Unterbrechung der Verjährung von angemeldeten Forderungen; Chance auf ein Leben ohne Schuldenprobleme.

Zuletzt aktualisiert am 14.10.2016 von Redakteur.

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